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Startseite   Prüfungsbestimmungen   Richtlinien für die Bewerbung der Prüfung

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(1)

Alle Anwärter müssen das Prüfungsreglement und die Bestimmungen die durch die Wiener Musik-Prüfungskomission (die ˇ§Komissionˇ¨) vorgegeben sind lessen und akzeptieren.

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(2)

Die Anwärter sollen sicherstellen dass Sie die Prüfüngsanmeldungserfordernisse und die Exaktheit der Information vorgesehen im Prüfungsanmeldungsformluar erfüllen.

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(3)

Die Anwärter sollen die volle Bezahlung leisten wenn sie das Prüfungsanameldungsformular einreichen.

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(4)

Nach Erhalt des Prüfungsanmeldungsformular, das entsprechende Prüfungsadministrationsbüro wird die Anwärter innerhalb von 30 Tagen entweder über e-mail oder Telefon kontaktieren um das Datum, Zeit und Örtlichkeit  festzulegen.Einmal bestätigt ist es den Anwärtern nicht erlaubt Änderungen durchzuführen¨.

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Wiener Musik-Prüfungskommission - Vienna Music Examination Board.

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